Die DIN EN 795 regelt die technischen Voraussetzungen für "Persönliche Absturzschutzausrüstung - Anschlageinrichtungen". In dieser Norm werden fünf unterschiedliche Typen von Anschlageinrichtungen klassifiziert.
- Typ A Einzelanschlagpunkte: Er ist fest mit dem Untergrund verankert
- Typ B Transportabel und nur vorübergehend angebracht. Der temporäre Anschlagpunkt kann einfach wieder entfernt werden. Er wird beispielsweise nur geklemmt oder geschlungen.
- Typ C Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil
- Typ D Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene
- Typ E Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen
Typ A: Einzelanschlagpunkte:
Einzelanschlagpunkte sind fest mit dem Untergrund verankert und bieten einen sicheren Anschlagpunkt für PSA. Sie können beispielsweise an Dächern, Wänden oder anderen tragenden Strukturen installiert werden. Typ A Anschlageinrichtungen müssen eine ausreichende Tragfähigkeit aufweisen, um die Kräfte aufzunehmen, die bei einem möglichen Sturz auftreten können. Für die Montage innerhalb Deutschlands ist es zusätzlich erforderlich, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung zu erbringen. Diese Zulassung stellt sicher, dass die Anschlageinrichtungen den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen.
Typ B: Transportable Anschlageinrichtungen:
Transportable Anschlageinrichtungen sind vorübergehend angebrachte Punkte, die flexibel positioniert und einfach wieder entfernt werden können. Sie werden oft in Situationen eingesetzt, in denen eine dauerhafte Installation nicht praktikabel ist. Typ B Anschlageinrichtungen können beispielsweise geklemmt oder geschlungen werden, um eine sichere Verbindung herzustellen. Es ist jedoch zu beachten, dass sie möglicherweise nicht die gleiche Tragfähigkeit wie Typ A Anschlageinrichtungen aufweisen. Daher ist es wichtig, die spezifischen Anweisungen des Herstellers zu befolgen, um sicherzustellen, dass die Anschlageinrichtung ordnungsgemäß verwendet wird.
Typ C: Anschlageinrichtungen mit horizontalem Führungsseil:
Anschlageinrichtungen des Typs C bestehen aus einem horizontalen Führungsseil, das an mehreren Punkten befestigt ist. Das Führungsseil ermöglicht es den Arbeitern, sich entlang der Länge des Seils zu bewegen und dabei jederzeit angesichert zu sein. Diese Art von Anschlageinrichtungen wird häufig in Situationen eingesetzt, in denen größere Bereiche abgedeckt werden müssen, wie zum Beispiel bei der Wartung von Brücken oder großen Gebäuden. Auch für Typ C Anschlageinrichtungen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, um sicherzustellen, dass sie den geltenden Sicherheitsstandards entsprechen.
Typ D: Anschlageinrichtungen mit horizontaler Führungsschiene:
Anschlageinrichtungen des Typs D bestehen aus einer horizontalen Führungsschiene, an der die PSA befestigt werden kann. Die Führungsschiene ermöglicht den Arbeitern eine einfache und flexible Bewegung entlang der Schiene, während sie kontinuierlich gesichert sind. Diese Art von Anschlageinrichtungen wird oft in Bereichen eingesetzt, in denen ein kontinuierlicher Schutz über längere Strecken erforderlich ist, beispielsweise auf Dächern oder Brücken. Auch für Typ D Anschlageinrichtungen ist eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich, um die Einhaltung der Sicherheitsstandards sicherzustellen.
Typ E: Durch Eigengewicht gehaltene Anschlageinrichtungen zur Benutzung auf horizontalen Flächen:
Anschlageinrichtungen des Typs E sind speziell für die Verwendung auf horizontalen Flächen konzipiert und werden durch ihr Eigengewicht gehalten. Sie werden beispielsweise auf Flachdächern eingesetzt, um eine sichere Verbindungspunkt für PSA zu bieten. Typ E Anschlageinrichtungen müssen so konstruiert sein, dass sie ein ausreichendes Gewicht haben, um ein Verrutschen oder Verschieben während der Nutzung zu verhindern. Es ist wichtig, dass diese Anschlageinrichtungen ordnungsgemäß installiert und gewartet werden, um eine sichere Arbeitsumgebung zu gewährleisten.
Zusammenfassung der Anforderungen für die Montage innerhalb Deutschlands: Für die Typen A, C und D Anschlageinrichtungen ist in Deutschland zusätzlich zur Einhaltung der DIN EN 795 eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung erforderlich. Diese Zulassung wird von den zuständigen Behörden ausgestellt und stellt sicher, dass die Anschlageinrichtungen den nationalen Sicherheitsstandards entsprechen. Die Zulassung umfasst in der Regel eine Prüfung der technischen Daten und eine Bewertung der Installation, um sicherzustellen, dass die Anschlageinrichtungen den erforderlichen Anforderungen entsprechen.